Stand: 21. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Galdesto (nachfolgend "Auftragnehmer") und Auftraggebern über Beratungs- und Gestaltungsleistungen im Bereich visuelle Aufbereitung von Immobilienprojekten. Sie gelten in der jeweils gültigen Fassung.
A. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten ausschließlich zwischen Galdesto und Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (Österreich). Die AGB finden auf alle abgeschlossenen Verträge Anwendung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung zur Wirksamkeit.
B. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Galdesto erbringt ausschließlich Beratungs- und Gestaltungsleistungen im Bereich der visuellen Aufbereitung von Immobilienprojekten. Dazu gehören insbesondere: Grundrissdarstellungen, Exposé-Konzepte und -Layouts, Projektbranding sowie die Koordination von Visualisierungsleistungen.
Ausdrücklich nicht umfasst sind: Maklertätigkeit, Vermittlung von Kaufinteressenten, Rechtsberatung, Steuerberatung oder Finanzierungsberatung. Galdesto ist weder Makler noch Vermittler im Sinne des Maklergesetzes (MaklerG).
Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren und können zu einer Anpassung des Honorars führen. Jedes Paket beinhaltet zwei Korrekturschleifen je Dokument. Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand abgerechnet.
C. Honorar und Zahlung
Das vereinbarte Honorar versteht sich als Nettohonorar zuzüglich der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Fälligkeit richtet sich nach folgendem Schema: 50 % des Gesamthonorars sind nach Auftragserteilung als Anzahlung zu leisten. Die verbleibenden 50 % sind mit Übergabe der fertiggestellten Unterlagen fällig.
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen sind wir berechtigt, die Weiterarbeit bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB berechnet.
D. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht exklusives und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Verwendungszwecke ein. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Verwendung der erstellten Unterlagen vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig.
E. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Zulieferungen berechtigen den Auftragnehmer, vereinbarte Fristen entsprechend anzupassen, ohne dass daraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
Der Auftraggeber versichert, dass alle ihm überlassenen Materialien (Texte, Bilder, Pläne) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Für Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien haftet ausschließlich der Auftraggeber.
F. Haftungsbeschränkung
Galdesto haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Galdesto übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Unterlagen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg führen, insbesondere nicht zum Verkauf von Wohneinheiten. Die Leistungen von Galdesto sind rein beratender und gestalterischer Natur.
G. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des österreichischen KSchG ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.